Turnierordnung



1. Ausrichter ist die Fußball-Jugendabteilung des TuS Ennepetal.


2. Alle Spiele werden nach den Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen e.V. (FLVW) sowie nach dieser Turnierordnung ausgetragen.


3. Gespielt wird in zwei Gruppen zu je 4 Mannschaften.

Für einen Sieg in der Gruppenphase gibt es drei Punkte, für ein Unentschieden einen Punkt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, bei gleicher Tordifferenz die Mehrzahl der erzielten Tore. Ist auch diese gleich, zählt der direkte Vergleich, ansonsten findet ein Strafstoßschießen nach den Bestimmungen des DFB statt.

Die Erst- und Zweitplazierten der Gruppenphase spielen in zwei Halbfinalspielen. Die beiden Sieger der Halbfinalspiele tragen das Finale aus und die beiden Verlierer der Halbfinalspiele spielen um Platz 3 und 4. Die beiden Drittplazierten der Gruppenphase spielen um Platz 5 und 6, während die Viertplazierten um Platz 7 und 8 spielen. Endet eines dieser Platzierungsspiele am Pfingstmontag unentschieden, erfolgt sofort ein Strafstoßschießen nach den Bestimmungen des DFB.


4. Spielberechtigt sind nur Spieler mit einem gültigen Spielerpass oder landesüblichen Spielausweisen mit Foto. Alter der spielberechtigten Spieler: 1.1.1991 und jünger. Jede Mannschaft darf während des Turniers bis zu 3 Spieler einsetzen, die ab dem 1.1.1990 geboren sind. Die Spielerpässe sind der Turnierleitung zusammen mit einer Spielermeldeliste vor Turnierbeginn vorzulegen.


5. Alle Spiele des Turniers werden über 2 x 25 Minuten ausgetragen.


6. In jedem Spiel können vier Spieler (inkl. Torwart) pro Mannschaft ausgewechselt werden.


7. Eine Verwarnung wird angezeigt durch das Zeigen der gelben Karte. Erhält ein Spieler eine zweite Verwarnung (gelb/rote Karte), so ist er automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt. Nach jedem Turnierspiel werden die gelben Karten gelöscht. Bei einem totalen Feldverweis (rote Karte) wird der Spieler für das nächste Turnierspiel gesperrt und es erfolgt Meldung an den zuständigen Landesverband.


8. Die teilnehmenden Vereine verpflichten sich, mit der stärksten Mannschaft anzutreten. Der Turniersieger sollte sich verpflichtet fühlen, den Titel beim nächsten Pfingstturnier des TuS Ennepetal zu verteidigen und verpflichtet sich den Wanderpokal spätestens einen Monat vor dem nächsten Pfingstturnier an den Veranstalter zurückzugeben.


9. Durch die Mitwirkung am Turnier erkennt jeder Teilnehmer die vorstehende Turnierordnung und alle Entscheidungen der Turnierleitung an.


10. Jeder Verein erhält eine Kopie aller Spielermeldelisten.